Herzlich Willkommen
Wir bieten Ihnen Sachverständigen- und Ingenieurdienstleistungen im Bereich Heizung,
Sanitär- und Klimatechnik und Photovoltaik sowie die Erstellung von Energieausweisen
Unser Schwerpunkt liegt zudem im Bereich der AwSV, vor allem die Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
nach AwSV sowie die Erstellung von Schadensgutachten.
(Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenenden Stoffen – bis 31.07.2017:VAwS, ab 01.08.2017:AwSV).
Welche Anlagen prüfen wir?
Wir prüfen alle Anlagen im Sinne des Wasserrechts. Hier vor allem Heizöltankanlagen,
Altölsammelanlagen, Tankstellen für Otto- und Dieselkraftstoff sowie Fass- und Gebindelager.
Die Erstellung von Sachverständigengutachen bei Umweltschäden durch wassergefährdende Stoffe
(wie z. B. bei Schäden an Heizöltankanlagen) fällt ebenfalls in unseren Arbeitsbereich.
Weiterhin sind wir spezialisiert auf die Prüfung von Erdwärmegewinnungsanlagen (Erdsonden für Wärmepumpen),
Überwachung von Fachbetrieben (nach WHG) und der Energieberatung / Ausstellung von Energieausweisen.
Für welche Heizölverbraucheranlagen besteht eine Prüfpflicht?

alle Anlagen größer als 1.000 Liter Inhalt bei Inbetriebnahme (d. h. bei Errichtung/Einbau) und wesentlichen Änderungen

Wiederkehrende Prüfpflicht für oberirdische Heizöltanks:
- größer als 1.000 Liter in Schutzgebieten
- alle Tanks mit mehr als 10.000 Litern Volumen
(Schutzgebiete: Wasserschutz- oder Überschwemmungs-Gebiet)

alle Erdtanks (unterirdische Tanks) mit mehr als 1.000 Liter Inhalt bei Inbetriebnahme, wiederkehrend alle 5 Jahre (Sonderregelung z. B. im WSG – Wasserschutzgebiet alle 2,5 Jahre) und bei Stilllegung
Sie besitzen einen prüfpflichtigen Öltank oder wollen wissen,
ob Ihre in die Jahre gekommene Anlage noch sicher ist?
Dann kontaktieren Sie uns gerne!